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Donnerstag, 01.10.2009 - 14.45 Uhr Zurück zur News-Übersicht

Neue Wärmepreise ab 1. Oktober 2009

 
Geringe Preisanpassung trotz stark gestiegener Stromkosten

Nach Prüfung aller für die Preisgestaltung wichtigen Einflussgrößen ist es der IEP möglich, für die kommende Abrechnungsperiode nur eine geringe Preisanpassung vorzunehmen. Der Grundpreis wird zum 1. Oktober 2009 unverändert bleiben, der Arbeitspreis um moderate 1,8 Prozent steigen. Bezogen auf ein durchschnittliches Einfamilienhaus mit 15 Kilowatt Anschlussleistung und 25 Megawattstunden Jahresverbrauch ergibt sich somit eine Steigerung des sogenannten Mischpreises um rund 1,4 Prozent.

Die Notwendigkeit zu einer - wenn auch geringen - Preisanpassung ergibt sich insbesondere aus zum Teil stark gestiegenen Kosten auf der Beschaffungsseite. So muss die IEP beispielsweise, wie auch die Gemeinde Pullach für ihre eigenen Liegenschaften, zum 1. Januar 2010 eine Erhöhung des Strompreises um über 20 % hinnehmen.

Im Gegensatz zu den teils vierteljährlichen Preisänderungen bei anderen Energieträgern bleibt der Wärmepreis der IEP jedoch stets für ein ganzes Jahr garantiert, was für die IEP-Kunden eine zuverlässige Kalkulationsgrundlage bis zum 30. September 2010 bedeutet.

Preisspielraum erneut nicht ausgeschöpft

Wie bereits im Jahr 2008 schöpft die IEP damit den Anpassungs-Spielraum, der sich rechnerisch aus der geltenden Preisgleitklausel für den Wärmetarif ergeben würde, nicht aus. Darüber hinaus bleiben die Kosten für den Anschluss an das Fernwärmenetz (mit den Bestandteilen Baukostenzuschuss und Hausanschlusskosten) unverändert.

Änderungen bei der Preisgleitklausel

Gemäß der Preisanpassungsregelung der IEP, die Vertragsbestandteil ist, fließt in die Berechnung des Grundpreises u. a. der Lohnindex von Arbeitern im Gewerbezweig Zentralheizungs- und Lüftungsbau ein. Dieser wird vom Statistischen Bundesamt nicht mehr gepflegt und wird durch den Lohnindex „Herstellung von Metallerzeugnissen“ (Statist. Bundesamt, Fachserie 17 / Reihe 2) zu ersetzen sein. Ein nennenswerter Einfluss auf den Grundpreis ergibt sich dadurch nicht. Der Grundpreis wurde daher nicht verändert.

Eine geänderte Preisanpassungsregelung wird den IEP-Kunden in den nächsten Monaten vorliegen. Diese Änderungen umfassen dann auch die seit langem angestrebte Anpassung des Arbeitspreises hinsichtlich einer anderen Gewichtung der Ölpreisbindung.

Nachvollziehbare Preisgestaltung

Am Ende dieses Artikels zeigt eine Grafik die historische Preisentwicklung der einzelnen Energieträger. Damit präsentiert sich die IEP als ein verlässlicher und dauerhaft kalkulierbarer Partner, der die großen Energiepreisschwankungen nicht übernimmt. Darüber hinaus steht die IEP für Fragen unter Tel. (089) 7 44 744 – 51 jederzeit gerne zur Verfügung.

Autor: Dr. Norbert Baumgärtner

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