- und geben uns die Hände. Wir verlegen eine Wärmeanschlussleitung bis ins Haus und ersetzen den Kessel Ihrer Zentralheizung durch eine Wärme-Übergabestation.
Beantragen Sie eine Ausnahmegenehmigung - wenn Ihre Heizungsanlage die gesetzlichen Vorgaben nicht mehr erfüllt, Sie aber derzeit noch nicht an das Erdwärmenetz angeschlossen werden können!
Ihr Anschluss bis an die Grundstücksgrenze
Wir suchen Ihre Partnerschaft.
Hier finden Sie Infos und den Mustervertrag, wenn wir eine Wärmeanschlussleitung bis an Ihre Grundstücksgrenze verlegen sollen.
Für den Anschluss von Doppelhäusern und mehreren zusammenhängenden Reihenhäusern gelten Sonderkonditionen.
Ihr Anschluss bis ins Haus incl. Wärme-Übergabestation
Wir reichen uns die Hände.
Hier finden Sie Infos und Musterverträge, wenn wir eine Wärmeanschlussleitung bis ins Haus verlegen und den Kessel Ihrer Zentralheizung durch eine Wärme-Übergabestation ersetzen sollen. Sie beziehen Ihre Wärme aus unserem Erdwärmenetz.
Für den Anschluss von Doppelhäusern und mehreren zusammenhängenden Reihenhäusern gelten Sonderkonditionen.
Antrag auf Ausnahmegenehmigung.
Wenn Sie einen Anschluss an das Fernwärmenetz der IEP beabsichtigen, Ihre Heizungsanlage aber nicht mehr den gesetzlichen Vorgaben entspricht, benötigen Sie für den weiteren Betrieb ohne entsprechende Sanierungsmaßnahmen eine Ausnahmegenehmigung. Diese können Sie mit dem nebenstehenden, ausgefüllten Formular bei der Aufsichtsbehörde beantragen. In die Formularfelder tragen Sie bitte Ihren Namen, Adresse und Datum sowie die Straße und die Hausnummer, in der sich die betreffende Heizungsanlage befindet und das Datum des Erlaubnisendes (voraussichtlicher Anschlusstermin an die Geothermie) ein.
Leider erhebt das Landratsamt eine Gebühr von 150,- € . Dies ist jedoch der gesetzlich vorgegebene Mindestsatz für solche Erlaubnisse. Bitte lassen Sie uns eine Kopie Ihres Antrages (mit Anlage) und des Genehmigungsbescheides des Landratsamtes zukommen, damit wir Sie in die entsprechende Dringlichkeitsstufe einordnen können.